Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kathrin Heidelmeier – SingleElternHilfe – , Weinbergstr. 1, 97717 Sulzthal
Stand: 19.04.2024
Tätigkeitsfelder
Diese lassen sich in den AGB wie folgt zusammenfassen:
I. Dienstleistungen
II. Coaching und Seminar
Jede Leistung von Kathrin Heidelmeier wird durch einen einzeln zu schließenden Vertrag zwischen der Singleelternhilfe – Kathrin Heidelmeier und dem Kunden / Vertragspartner geregelt und näher bezeichnet / ausgeführt. Die Regelungen in den einzelnen Verträgen ersetzen ggf. die Regelungen in den AGB.
Diese AGB sollen die grundsätzlichen Regelungen in den beiden o.g. Bereichen aufzeigen und erklären.
I. Kathrin Heidelmeier – SingleElternHilfe: Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma Kathrin Heidelmeier – SingleElternHilfe – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) 30 Tage gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5.6 Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer eines Auftrags und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Dienstleistungen, d.h. Vereinbarungen zum Mentoring, die nicht mindestens 24 h vor Beginn abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
II. Singleelternhilfe – Kathrin Heidelmeier: Coaching und Seminar
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters SingleElternHilfe.de – Kathrin Heidelmeier, Sulzthal, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Der Gegenstand des Coachings oder der Seminarveranstaltung bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung, Inhalte und Ablauf sind im schriftlichen Auftrag und / oder der Coaching- / Seminarbeschreibung beschrieben.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50% der Coaching / Seminar-Gebühr für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per Überweisung / Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 21 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug und i.d.R. vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu.
Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung sofern der Teilnehmer ebendiese glaubhaft nachweisen kann.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko.
Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
AGB Download-Shop
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Download digitaler Produkte
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertrag zwischen
Singleelternhilfe Kathrin Heidelmeier (im Folgenden “Anbieter”)
und dem Kunden (im Folgenden “Kunde”) über den Download digitaler Produkte (im Folgenden “Produkte”) vom Anbieter.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über den Download von Produkten vom Anbieter.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch die Bestellung des Kunden und die Annahme durch den Anbieter.
(2) Der Kunde kann die Produkte über die Website des Anbieters bestellen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter dem Kunden eine Bestätigung der Bestellung per E-Mail übersendet hat.
§ 3 Lieferung
(1) Die Produkte werden dem Kunden nach Vertragsschluss elektronisch per Download zur Verfügung gestellt.
(2) Der Kunde erhält vom Anbieter einen Link zum Download der Produkte.
(3) Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Download der Produkte verantwortlich.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Preise für die Produkte sind auf der Website des Anbieters angegeben.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per [Zahlungsweise].
(3) Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Dem Kunden wird an den Produkten ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch eingeräumt.
(2) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte zu bearbeiten oder zu verändern.
(4) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
§ 6 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher dem Anbieter ([Name und Anschrift des Anbieters]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, E-Mail) seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, mitteilen.
Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Im Falle des Widerrufs erstattet der Anbieter dem Verbraucher alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher den Anbieter über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat.
Für die Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Kein Widerrufsrecht besteht bei digitalen Produkten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn der Verbraucher vor Ablauf der Widerrufsfrist seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung des Vertrages und zur Kenntnisnahme davon gegeben hat, dass er durch seine Zustimmung den Verlust seines Widerrufsrechts verliert.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Soweit die gelieferten Produkte mangelhaft sind, hat der Kunde nach seiner Wahl ein Recht auf Nacherfüllung oder Minderung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Produkte.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, z. B. solcher, die für die Erreichung des Vertragszwecks von entscheidender Bedeutung sind.
(3) Die Haftung des Anbieters ist auf den im Einzelfall vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Auf diese AGB ist deutsches Recht anzuwenden.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Anbieters.