Finanzielle Absicherung für dich und deine Kinder

Nach einer Trennung stehen viele Frauen vor neuen Herausforderungen, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Fragen wie “Wie kann ich meinen Lebensunterhalt sichern?”, “Was steht mir an Unterhalt zu?” oder “Welche finanziellen Hilfen kann ich beantragen?” häufen sich.

Finanzielle Unabhängigkeit ist der Schlüssel

Als Alleinerziehende bist du nun auf dich allein gestellt und musst die Verantwortung für dich und deine Kinder übernehmen. Das bedeutet, dass du für die Kosten der Wohnung, Lebensmittel, Kleidung und vieles mehr aufkommen musst.

Informiere dich über deine Ansprüche

Unter Download findest du auch ein E-Book mit den möglichen Hilfen.

Diese Hilfen kannst du als Alleinerziehende(r) beantragen

Unterhalt des Kindsvater/der Kindsmutter

Ki Bild, ein Vater hat sein Neugeborenes auf seiner Brust liegen
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Ansprechpartner hier ist das Jugendamt. Ich habe damals eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Die regelt alles mit dem Kindsvater oder Kindsmutter und sendet ihm bei Erhöhungen auch die entsprechende Aufforderung zu. Allerdings gibt sich das Jugendamt mit dem Mindestsatz zufrieden. Wenn der Unterhaltspflichtige nun vorher 6000 € Euro Gehalt hatte und nach der Trennung “nur” noch 3.000 € ist das dem Jugendamt egal – solange der Mindestsatz an Unterhalt gezahlt wird. Sollte dies bei dir der Fall sein, überlege und prüfe, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist. Hier spreche am besten mit deinem Anwalt.

Das Jugendamt hilft dir auch bei der Vaterschaftsanerkennung und klärt – normalerweise – auch auf, welche Hilfen du noch in Anspruch nehmen kannst. Also frag einfach nach und warte nicht zu lange, denn es kann nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend eingefordert werden.

Der Unterhalt richtet sich nach der “Düsseldorfer Tabelle”

Unterhaltsvorschuss

Ki -Bild. Ein Mann läuft mit gesenktem Haupt. er hat ein weißes Hemd und eine blaue Jeans an. Die Hände in den Taschen vergraben.
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Ansprechpartner hier ist auch hier das Jugendamt. Der Staat hilft hier Alleinerziehenden die finanzielle Grundlage des Kindes zu sichern, wenn das zu Unterhalt verpflichtete Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.

Weitere Informationen erhält du bei deinem zuständigen Jugendamt und im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mutterschaftsgeld

Ki Bild. eine Mutter schmust mit ihrem Neugeborenen
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Natürlich hast du auch als alleinerziehende erwerbstätige Mutter Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies zahlt dir die Krankenkasse während der Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Geburtstermin (Mehrlingsgeburten abweichend). Hier zahlt die gesetzliche Krankenkasse max 13 € pro Tag, die Differenz zu deinem Nettolohn zahlt dein Arbeitgeber. Die hierfür nötige Bescheinigung darf vom Frauenarzt allerdings erst 1 Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden.

Hier gehts zum  Familienportal des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Mutterschaftsleistungen

Elterngeld

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige gleichermaßen gilt. Es soll das wegfallende Einkommen während der Betreuung und Erziehung des Kindes ausgleichen und die wirtschaftliche Sicherheit der Eltern gewährleisten. Paare haben gemeinsam Anspruch auf insgesamt 14 Monate Basiselterngeld, vorausgesetzt beide Elternteile beteiligen sich an der Kinderbetreuung und erleiden Einkommenseinbußen. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können unter Erfüllung der Voraussetzungen die vollen 14 Monate Elterngeld für sich allein beanspruchen, um den finanziellen Ausfall auszugleichen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Eigenständige Betreuung des Kindes.
  2. Das Kind muss im gleichen Haushalt leben.
  3. Wohnsitz in Deutschland.

Die Höhe des Elterngeldes hängt vor allem vom Einkommen vor der Geburt ab. Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent ihres Nettoeinkommens, während Eltern oder Alleinerziehende mit geringerem Einkommen bis zu 100 Prozent erhalten können. Erwerbslose Alleinerziehende ohne freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit haben Anspruch auf einen Basisbetrag von 300 Euro monatlich.

ACHTUNG:
Für Eltern, deren Kinder ab 01.04.24 geboren werden, dürfen gemeinsam nur noch max 200.000 € pro Jahr verdienen, um Elterngeld zu erhalten. Bislang lag die Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bei 300.000 €.

Hier gehts zum Familienportal des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Elterngeld

Unterhalt vom ehemaligen Partner

Eine leere Geldbörse - das Bild wurde mit Ki generiert
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Der Unterhalt vom ehemaligen Partner, auch als Ehegattenunterhalt bekannt, bezieht sich auf finanzielle Zahlungen, die eine Person nach einer Scheidung oder Trennung an seinen oder ihren ehemaligen Ehepartner leisten muss. Diese Unterhaltszahlungen sollen sicherstellen, dass der finanziell schwächere Partner weiterhin einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten kann.

Die Höhe des Ehegattenunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  1. Bedürftigkeit: Der unterstützte Partner muss nachweisen, dass er oder sie finanziell bedürftig ist und nicht in der Lage ist, den angemessenen Lebensstandard ohne Unterstützung aufrechtzuerhalten.

  2. Leistungsfähigkeit: Der zahlende Partner muss in der Lage sein, den Unterhalt zu leisten. Dies basiert auf seinem Einkommen und seinen finanziellen Verpflichtungen.

  3. Ehedauer: Die Dauer der Ehe beeinflusst oft die Dauer des potenziellen Unterhaltsanspruchs. Langjährige Ehen führen in der Regel zu längerfristigen Unterhaltsverpflichtungen.

  4. Ehegattenvertrag: Falls vorhanden, wird auch ein eventuell vor der Ehe geschlossener Ehevertrag berücksichtigt. In solchen Verträgen können Regelungen zum Unterhalt getroffen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze und Regelungen bezüglich des Ehegattenunterhalts je nach Land und Region variieren können. In vielen Fällen wird empfohlen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die spezifischen Details und Anforderungen für den Unterhaltsanspruch im jeweiligen Rechtssystem zu verstehen.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass manche Männer vernünftig sind und kümmern sich darum, dass es den Kindern auch nach der Trennung gut geht, andere nicht. Es gibt Männer, die dann alles versuchen um nur das absulut Nötigste an dich zu zahlen. Denn sie gehen davon aus, dass du alles nur für dich verprasst und die Kids nichts davon haben.

Ehrlich gesagt, habe ich keine einzige alleinerziehende Mutter erlebt, die mit gemachten Fingernägeln und herausgeputzt in ihrer Villa lebt und die Kids in Dreck und Speck hausen…. Das Gegenteil jedoch schon. Mütter, die auf alles verzichten, um den Kindern weiterhin alles zu ermöglichen und im Gegenzug ein 2. Elternteil, das nach außen arm tut- es jedoch nicht ist und sich jeden Vorzug gönnt.

Ich habe Respekt vor jedem Mann, der sich auch nach der Trennung um seine Kinder kümmert, ohne der Ex-Frau Steine in den Weg zu legen. Ich habe Respekt vor Männern, die auch nach einer Trennung normal mit der Frau kommunizieren. Jedoch musste auch ich erleben, dass dies wohl nur Wunschdenken ist. Denn wie hat mir die Verfahrensbeiständin unmissverständlich gesagt: “Sie hätten doch nur machen müssen, was ihr Mann von Ihnen gewollt hat, dann wäre doch alles ok”

Hallo??? Wo isses Hirn? Net da wos hinghört…..

Kindergeld

KI - Bild. eine Mutter liest ihrem Kind ein Buch vor
FotoKI

Selbstverständlich hast du auch Anspruch auf Kindergeld – allerdings wird dies nun in Kürze neu geregelt. Nähere Informationen erhälst du bei deiner zuständigen Familienkasse

Hier gehts zum  Familienportal des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Kindergeld

Kinderzuschlag bei geringem Einkommen

Ki Bild - 3 Kinder sitzen auf einer Bank mit dem Rücken zur Kamera und sehen in die Sonne
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Kleidung, Spielsachen, Schulsachen und Essen stellen für Alleinerziehende mit einem begrenzten monatlichen Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um zu verhindern, dass Familien mit niedrigem Einkommen unmittelbar auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, besteht für geringverdienende Alleinerziehende die Möglichkeit, neben dem regulären Kindergeld zusätzlich einen Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Die Höhe dieses Zuschlags richtet sich nach dem verfügbaren Einkommen und beträgt maximal 185 Euro pro Monat und Kind.

Wenn es schwierig ist, den eigenen Bedarf und insbesondere den Bedarf der Kinder zu decken, können Alleinerziehende unter folgenden Voraussetzungen einen Kinderzuschlag beantragen:

  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt
  • Das Kind ist unverheiratet und lebt im gleichen Haushalt
  • Es besteht ein Anspruch auf Kindergeld
  • Alleinerziehende verfügen über ein monatliches Brutto-Mindesteinkommen von 600 Euro (bei Paaren mindestens 900 Euro)
  • Das Einkommen liegt unterhalb der Höchsteinkommensgrenze
  • Es erfolgt keine Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Das Einkommen, zusammen mit Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld, reicht aus, um den Bedarf der Familie zu decken

Ob du Anspruch hast, kannst du vorab schon mal prüfen. Hier gehts zum Kinderzuschlagsrechner

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) für deine Kinder

Diesen Anspruch hast du zum Beispiel wenn du Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhälst.

Leistungen können entweder Geld- oder Sachleistungen sein.

Hier werden zum Beispiel folgende Kosten übernommen:

  • die Kosten für Nachhilfe-Stunden
  • Mitgliedsbeitrag für soziale und kulturelle Aktivitäten, wie etwas der Sportverein oder die Musikschule als Zuschuss von 15 € pauschal pro Monat.
  • Persönlicher Schulbedarf – jährliche Pauschale von 195 € Stand: 17.04.24
  • Mittagsverpflegung in Schule, Hort, Kita
  • Zuschuss für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Weiterführende Informationen findest du auf der Homepage der Arbeitsagentur.

Oder auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Freistellung von deiner Arbeit bei Erkrankung deines Kindes

Eltern, die zusammenleben, dürfen gesetzlich bedingt jeweils bis zu zehn Tage zu Hause bleiben, um ihr erkranktes Kind zu pflegen und zu betreuen. Die Altersgrenze ist hier im Normalfall 12 Jahre. Es gibt Ausnahmen. Wenn sie zwei Kinder haben, erhöht sich der Anspruch pro Elternteil auf insgesamt 20 Tage, während bei mehr als zwei Kindern der maximale Anspruch pro Jahr und Elternteil auf 25 Tage begrenzt ist. Alleinerziehende Mütter und Väter haben im Krankheitsfall ihrer Kinder das doppelte Anrecht auf freie Tage: Bei einem Kind stehen insgesamt 20 Kinderkrankentage zu, bei mehreren Kindern beträgt der Höchstanspruch pro Jahr 50 Tage. Die Voraussetzung dafür ist, dass der alleinerziehende Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und dem Arbeitgeber rechtzeitig ein ärztliches Attest über die Erkrankung des Kindes vorlegt.

Für weitere Informationen wende dich bitte an deine Krankenkasse. Hier wirst du auf deine persönlichen Gegebenheiten beraten oder klicke auf den Button. Dieser führt dich zur Seite des Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten

Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Strand in Zingst im Januar - Herrliche Ruhe für viel Erholung
Strand in Zingst im Januar 2023

Als Alleinerziehende kann der Alltag ziemlich anstrengend sein. Es ist nicht einfach alles unter einen Hut zu bekommen. Wir arbeiten meist Vollzeit, erledigen unseren Haushalt mit putzen, waschen, kochen und einkaufen, dazu managen wir die Hobbies unserer Kinder und vielleicht unserer eigenes Hobby. Trotzdem hat auch unser Tag nur 24h. Ich muss zugeben, manchmal bin auch ich einfach ins Bett gefallen oder habe mich mit den Kindern ins Bett gelegt. Das ist auch gut so. Du darfst das.

Nimm dir Zeit für dich!

Um eine Mutter-oder Vater-Kind-Kur zu beantragen wende dich an deinen Hausarzt. Das Formular bekommst du bei deiner Krankenkasse. Kinder bis 12 Jahre können als Begleitkind mitfahren oder sind selbst Patient. Die wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung einer Kur ist, dass du Erholungsbedarf hast, um deiner Erziehungsverantwortung angemessen nachkommen zu können. Alles weitere besprichst du am besten mit deinem Hausarzt.

Direkt nach der Trennung im Jahr 2017 haben die Kids und ich eine “Notfallkur” für 2 Wochen gemacht. Zumindest die Klink, in der wir waren, kann ich persönlich nicht empfehlen. Das hat uns mehr geschadet als geholfen.

Im Januar 23 jedoch, haben mein Sohn und ich eine Mutter-Kind-Kur an der Ostsee auf Zingst gemacht. Das kann ich sehr empfehlen. Es war Januar, die kühle und klare Luft, die Spaziergänge am Meer – einfach traumhaft und sehr entspannend. Hier solltest du jedoch nicht auf einen bestimmten Zeitraum warten, wie die Sommerferien. Sonst können Wartezeiten von 12 Monaten und länger auftreten. Und sind wir mal ehrlich, wir benötigen jetzt die Kur und die Hilfe und nicht in einem Jahr. Ich habe gefragt, wann die nächsten freien Plätze für uns sind und es war eine tolle Entscheidung. Jede Jahreszeit hat ihren Reiz. Es war wirklich wohltuend für meinen Sohn und mich.

Wie du merkst, ist es ausschlaggebend in welche Klinik du kommst und welche Bedürfnisse du und dein Kind haben. Daher informiere dich vorher sehr genau. Den Antrag hierfür habe ich bei meiner Krankenkasse bekommen und habe diesen mit unserem Hausarzt ausgefüllt.

Erstausstattung fürs Baby

Foto KI generiert

Als Alleinerziehende mit einem äußerst begrenzten Einkommen sowie Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung deines Babys entweder beim örtlichen Jobcenter oder beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Dieser Antrag ermöglicht die Bezuschussung wichtiger Babyutensilien wie einem Babybett, Wickeltisch und Kleidung. Da es sich um einen einmaligen Zuschuss für die Babyerstausstattung handelt, der als zweckgebundenes Mittel betrachtet wird, erfolgt keine Verrechnung mit anderen sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Die Höhe des Zuschusses ist nicht einheitlich festgelegt und hängt vor allem von der individuellen Situation, den benötigten Gegenständen und dem jeweiligen Bundesland ab.

Die entsprechende Regelung findet sich im § 24 (Abweichende Erbringung von Leistungen) des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II). Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung für die Babyerstausstattung besteht die Option, einen Mehrbedarfszuschlag zu beantragen. Voraussetzung dafür ist unter anderem der Bezug von sozialen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Weitere mögliche Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung für bedürftige Schwangere sind die Bundesstiftung Mutter und Kind, die Caritas sowie die evangelische und katholische Kirche. Neben dem Zuschuss für die Babyerstausstattung besteht auch die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Erstausstattung der Wohnung zu beantragen.

Weitere Möglichkeiten der finanziellen Hilfe

Bürgergeld

Leistungen nach dem SBGII, früher Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, “Hartz IV”.

Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wohngeld

Staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.

Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Diese Aufstellung habe ich nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

Es gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, bitte ich um Entschuldigung.

Schreibe mir gerne und wir werden den Fehler berichtigen.