Anwalt und Prozesskostenhilfe
Eines vorweg – EGAL WAS DU TUST – DENK AN DEINE KINDER!
Das mag manchmal schwierig sein, gebe ich dir Recht, aber trotzdem müssen die Kinder im Vordergrund stehen.
Ansonsten ist es vor Gericht wie auf hoher See – Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Schon alleine die Wahl des Anwaltes kann hier entscheidungsgebend sein. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
Und wer zahlt die Kosten? Lasst euch gesagt sein, die Gerichtskosten sind das geringste Problem. Die Anwaltskosten schlagen zu buche, die Kosten für eine angeorndete Beistandschaft für die Kinder oder schlimmstenfalls die Kosten für ein Gutachten.
Die Kosten für den Anwalt und das Gericht – musst du zahlen. Es gibt zwar manche Rechtschutzversicherungen, die hier eintreten, aber diese sind meist gedeckelt – frage hier aber gerne bei deinem Versicherungsvertreter nach.
Solltest du nur wenig Geld zur Verfügung haben und schon jetzt nicht mehr wissen, wie soll ich das alles bezahlen, besteht die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe. Im weiterführenden Link wird die Vorgehensweise genau beschrieben – bitte informiere dich hier gerne weiter.
Bitte habe Verständnis, dass ich hier keine Beratung anbieten darf, dies soll dir jedoch einen Überblick geben, welche Möglichkeiten du hast. Gerne können wir uns über meine Erfahrungen austauschen.
Ebenso hat diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weiterführende Links:
Verfahrensbeistand im Verfahren am Familiengericht
Eine weitere Kuriosität in Deutschland ist die Bestellung eines Verfahrensbeistandes von gerichtswegen.
Ein Verfahrensbeistand ist der Anwalt für Kinder in familiengerichtlichen Verfahren. Er setzt sich dafür ein, dass die Interessen des Kindes gewahrt werden und begleitet das Kind durch diesen schwierigen Prozess. Der Verfahrensbeistand hört dem Kind zu, klärt Fragen und unterstützt es dabei, seine Meinung zu äußern. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt.
Man kann diesen Beistand auch nicht abwählen, da musst du und dein Kind durch. Und dafür darfst du die Dame auch noch bezahlen. Fraglich, ob wirklich das Beste für das Kind dabei rauskommt. Denn wenn sich nach einem Urteil nichts für das Kind ändert, z.B. es keine persönliche Vorsorge in der Lehre abschließen darf und bis 18 warten muss, ist wertvolle Zeit vergangen um z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aber das ist nur ein kleiner Teil…
Weiterführende Links:
Verfahrensbeistand
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum $ 158 Bestellung des Verfahrensbeistands
Jugendamt
Ebenso vor Gericht wird ein Vertreter des Jugendamtes erscheinen. Wenn du Glück hast, hat sich die Sachbearbeiterin auch mit deiner Akte auseinandergesetzt. Allerdings wechseln die Sachbearbeiter regelmäßig. Genau kann ich es gar nicht sagen mit wie vielen Sachbearbeitern ich gesprochen habe. Jedenfalls macht genau diese Situation es sehr schwierig. In unserem letzten Verfahren hat eine komlett neue und sehr junge Sachbearbeiterin scheinbar ihr 1. Verfahren vollzogen. Hilfesuchende Blicke zur Verfahrensbeiständin als sie vor Gericht sprechen musste… nun mehr brauche ich hier nicht zu erläutern.
Vor dem Gerichtstermin wird der Sachbearbeiter versuchen mit dir und deinem Kind, sowie deinem Ex-Partner zu sprechen. Er möchte sich hier ein Bild machen. Das Jugendamt darf jedoch nur beraten und nichts vorschreiben. Einzig der Gerichtsbeschluß ist maßgebend und der kann erstinstanzlich noch angefochten werden, so dass es in 2. Instanz entschieden wird. Das ist dann bindend und du musst dich daran halten.
Auch wenn ich dir hier nicht viel Positives berichten kann – wir kämpfen für das Recht unserer Kinder. Meine Tochter wartet nun noch sehnsüchtiger auf den 18. Geburtstag. Nun gut, das heißt nun für sie, keine Vorsorge für die Rente, keine Berufsunfähigkeitsversicherung, keine Geldanlage außer das gute alte Sparbuch bis sie 18 Jahre ist oder das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Geldvernichtung entspricht nicht dem Kindeswohl, nur interessiert es keinen.
Familienpsychologisches Gutachten / Glaubwürdigkeitsgutachten
Dieses Thema ist ein ganz heißes Eisen. Denn der Ausgang eines solchen Gutachtens ist meines Erachtens mehr als fragwürdig. Das ist wie russisches Roulette – du kannst gewinnen, aber die Wahrscheinlichkeit zu verlieren ist um vieles höher. Das schlimme hieran ist, dass ein Gutachten eigentlich nicht nötig wäre. Z.B. heißt es auf der Homepage des Institut für Rechtspsychologie: “Viele Jugendamt-Mitarbeiter und Verfahrensbeistände kennen sich im Bereich der Entwicklungspsychologie nicht aus und geben daher teilweise absurde Empfehlungen ab. Dennoch folgen entscheidungsschwache Familienrichter – wenn keine adäquaten Gegenmaßnahmen ergriffen werden – den Empfehlungen des Jugendamtes bzw. Verfahrensbeistandes meist blind. “
In einer Begutachtung werden Vater – Mutter und Kind getrennt und gemeinsam befragt und beobachtet. Nun, welcher Part würde sich hier nicht von seiner besten Seite zeigen. Die Realität wird hier jedenfalls nicht gespiegelt.
Ein Gutachten kostet schnell mehrere tausend Euro, die ihr zahlen müsst. Ich habe beschlossen, das nicht zu tun. Diese Prozedur möchte ich meinen Kindern ersparen. Auch wenn das entsprechende Konsequenzen für mich und die Kinder hat. Aber das sind mir meine Kinder wert. Ich bin das Schutzschild vor ihnen und werde das immer sein.
Ich bin der Fels in der Brandung und werde meine Kinder schützen solange ich lebe!
Wenn Kinder zwischen den Stühlen stehen
Viele Mütter verlassen sich in Trennungssituationen allein auf ihren Anwalt. Doch nur du kennst dein Kind am besten. Indem du dich aktiv in den Prozess einbringst, kannst du sicherstellen, dass die Entscheidungen im besten Interesse deines Kindes getroffen werden. In meinem Mentoring unterstütze ich dich dabei, deine eigene Stimme zu finden und eine positive Zukunft für dich und dein Kind zu gestalten.