Aufgaben des Jugendamtes
Nachfolgend möchte ich einen Blick auf die Rolle des Jugendamtes werfen und die vielfältigen Aufgaben vorstellen, die diese Einrichtung im Dienst der Jugendlichen und ihrer Familien übernimmt – oder übernehmen sollte.
1. Kindeswohl im Fokus:
Das Jugendamt setzt sich entschieden für das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein. Dabei steht der Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und anderen Gefahren im Mittelpunkt. Das Amt arbeitet intensiv daran, familiäre Strukturen zu stärken und sicherzustellen, dass Kinder in einem sicheren Umfeld aufwachsen können. ( Also so das offizielle Statement – allerdings habe ich häufig anderes erlebt.)
2. Unterstützung in Krisensituationen:
In belastenden Lebenssituationen bietet das Jugendamt schnelle und professionelle Hilfe an. Sei es bei familiären Konflikten, akuten Krisen oder schwierigen Lebensumständen – das Jugendamt ist eine Anlaufstelle, die Unterstützung und Lösungsansätze bereitstellt. ( Nun auch das ist wohl ehr Wunschgedanke. Bei uns war jede Intervention des Jugendamtes kontraproduktiv)
3. Jugendhilfe und Förderung:
Das Jugendamt engagiert sich für die umfassende Entwicklung junger Menschen. Hierzu gehören Programme und Maßnahmen, die Bildung, Freizeitgestaltung und soziale Integration fördern. Ziel ist es, die individuellen Potenziale zu entfalten und eine positive Lebensentwicklung zu ermöglichen.
4. Pflege- und Adoptivkinder:
Eine wichtige Aufgabe des Jugendamtes besteht darin, für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, geeignete Pflege- oder Adoptivfamilien zu finden. Hierbei steht stets das Wohl des Kindes im Vordergrund.
5. Jugendarbeit und Prävention:
Das Jugendamt unterstützt auch aktiv Jugendarbeit und präventive Maßnahmen. Durch Projekte, Aufklärungsarbeit und Kooperationen mit Schulen und Vereinen trägt es dazu bei, Jugendlichen positive Perspektiven zu eröffnen und sie vor Risiken zu schützen.
Soweit die Theorie – ich habe hier andere Erfahrungen machen müssen. Kindeswohl ist hier nicht immer ausschlaggebend.
Meine Erfahrungen werde ich zu einem späteren Zeitpunkt niederschreiben. Money makes the world go round – der mit mehr Geld hat hier mehr Rechte. Diese Erfahrung musste ich machen.
Daher überlege dir gut, ob dir das Jugendamt helfen kann. Es darf nur “beraten”. Jedoch ist bei jeder Gerichtsverhandlung immer ein Sachbearbeiter des Jugendamtes vor Ort und muss seine Stellungnahme abgeben. Da die Sachbearbeiter regelmäßig wechseln, muss sich der neue Sachbearbeiter immer wieder in alle Fälle einlesen. Ein absolutes No-Go!
Die Beistandschaft des Jugendamtes
Deine Kinder haben Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe dessen sorgt immer wieder für Gesprächsstoff unter den Ex-Partner. Dabei vergessen die Unterhaltspflichtigen, dass dieses Geld für die Kinder ist. Wohnung, Auto, Essen, Versicherungen, Kleidung – eben alles kostet Geld und hierfür reicht ein Mindestunterhalt definitv nicht. Aber ich kenne auch so ein Modell, der nach der Trennung nichts besseres zu tun hatte, als das Gehalt derart zu reduzieren, um möglichst wenig zu zahlen.
Um hier weitere Gerichtskosten zu sparen, haben wir auf anraten meiner Anwältin eine Beistandschaft beim zuständigen Jugendamt eingerichtet. Diese erledigt alle notwendigen Schriftwechsel mit dem Unterhaltspflichtigen. Die Höhe der Unterhalts richtet sich nah der Düsseldorfer Tabelle. Hier ist angeraten, möglichst schnell die Verpflichtung des barunterhaltspflichtigen Elternteils beim Jugendamt beurkunden zu lassen.
Sollte der Unterhaltsplichtige nicht leistungsfähig sein, springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss.
Hier berät das zuständige Jugendamt.
Aber ACHTUNG:
Das Jugendamt macht nur das aller Notwendigste. Sollte der barunterhaltspflichtige Elternteil sein Gehalt nach der Trennung um einen Großteil reduzieren und somit noch den Mindestunterhalt zahlen – so tut das Jugendamt NICHTS. Wenn du der Meinung bist, dass hier etwas nicht stimmt, musst du auf deine Kosten bei Gericht dies überprüfen und klären lassen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Antragsteller/in hat das alleinige Sorgerecht
- Antragsteller/in hat gemeinsames Sorgerecht und das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei ihr/ihm.
Welche Unterlagen benötige ich zur Einrichtung einer Beistandschaft?
Bitte frage vor dem Besuch des Jugendamtes noch einmal explizit beim Sachbearbeiter nach.
Ich habe folgende Unterlagen vorlegen müssen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde aller Kinder, für die die Beistandschaft eingerichtet werden soll
weiter kann es sein, dass folgendes verlangt wird:
- Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
- Unterhaltsurkunde(n) oder gerichtliche Beschlüsse zum Unterhalt
Was kostet mich eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist kostenfrei.
Wann wird die Beistandschaft beendet?
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, also
- du als Antragsteller das alleinige Sorgerecht verloren hast
- die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und zusammen leben
- das Kind seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat
- das Kind volljährig ist.
Du kannst die Beistandschaft jedoch auch jederzeit beenden. Hierzu reicht eine schriftliche Erklärung, die du ans Jugendamt schickst oder dort vorlegst.
Unterhalt ab Volljährigkeit
Grundsätzlich steht dem Kind – egal welchen Alters – eine angemessene Ausbildung zu, die ihr als Eltern dem Kind ermöglichen müsst. Ab Volljährigkeit seid ihr beide, Kindsvater und Kindsmutter, barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts richtet sich danach, ob das Kind bereits eigene Einkünfte erzielt. Diese werden dann entsprechend angerechnet. Weiter wird unterschieden in privilegiertes oder unpriviliegiertes Kind. Dies ist ausschlaggebend für die Höhe des Selbstbehaltes der Unterhaltspflichtigen.
Priviliegiert ist ein Kind, wenn es unverheiratet ist, noch keine 21 Jahre ist, ständig im Haushalt des Elternteils lebt und sich in der allgemeines Schulausbildung befindet.
Weiter ist das Rangstufenprinzip zu berücksichtigen. Hier sind Ansprüche der vorrangigen Unterhaltsgruppe zuerst abzudecken. Dies kann zur Folge haben, dass nachrangig Berechtigte nichts oder nur einen Teil des Unterhalts bekommen.
Weitere Infos zum Unterhalt findest du hier: